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   OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 11 Wx 89/97   

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OLG Karlsruhe, 11.11.1997 - 11 Wx 89/97 (https://dejure.org/1997,13950)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.11.1997 - 11 Wx 89/97 (https://dejure.org/1997,13950)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. November 1997 - 11 Wx 89/97 (https://dejure.org/1997,13950)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 158
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 28.07.2011 - 34 Wx 295/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Zwangshypothek für eine Abfindung im Rahmen des

    Bei einem (echten) Vertrag zu Gunsten Dritter ist die Eintragung einer Hypothek zu Gunsten des Versprechensempfängers nicht möglich; ist im Vertrag hingegen der Dritte als bloßer Zahlungsempfänger bestimmt, wird die Eintragung einer Hypothek nur zugunsten des Gläubigers, jedoch mit zusätzlicher Angabe des Zahlungsempfängers, als zulässig angesehen (BayObLGZ 1958, 164/167; OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 158; KGJ 12, 309/312; Palandt/Bassenge § 1113 Rn. 12).

    Eine solche Verpflichtung kann mit der Zwangshypothek abgesichert werden (KG JFG 12, 309/312; OLG Karlsruhe OLG JFG 7, 373/376; OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 158).

    Allerdings kann die Beteiligte in diesem Fall die Eintragung nur mit der Maßgabe verlangen, daß sie als Gläubigerin und neben ihr die - ohne eigenes Forderungsrecht - begünstigte private Rentenversicherung bzw. Bank als Zahlungsempfängerin im Grundbuch eingetragen wird (OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 158).

  • OLG München, 18.08.2011 - 34 Wx 153/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Eintragung einer Zwangshypothek bei einer an einen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 28.7.2011, 34 Wx 295/11) geschieht dies entsprechend der wohl überwiegenden Meinung in der Form, dass neben dem Titelgläubiger (als Begünstigtem; "zugunsten") auch der Dritte als Zahlungsempfänger im Grundbuch einzutragen ist (BayObLG FGPrax 2005, 102/103; OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 158; Demharter GBO 27. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 70; Waldner in Prütting/Wegen/Weinreich BGB 3. Aufl. § 1115 Rn. 2; Rohe in Bamberger/Roth BGB 2. Aufl. § 1115 Rn. 6; Zöller/Stöber § 887 Rn. 8).

    18 Dies hat zur Folge, dass auch ein entsprechender Eintragungsantrag insoweit zweifelsfrei gestellt sein und deshalb erkennen lassen muss, dass die Eintragung "nur mit dieser Maßgabe" (vgl. OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 158 f.; auch Senat vom 28.7.2011) begehrt wird.

  • BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 216/04

    Eintragung des Gläubigers bei Zwangshypothek

    b) Neben der Eintragung des Titelgläubigers als Hypothekengläubiger ist jedoch im Grundbuch zu verlautbaren, dass die Leistung nicht an den Titelgläubiger selbst, sondern an einen Dritten zu erbringen ist (OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 158).
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